Ich bin 28 Jahre alt – meine Ausbildung habe ich abgeschlossen. Nun hat mir an der Bar ein Kollege erzählt, dass er soeben einen Vorsorgeauftrag errichtet hat. Soll ich das ebenfalls tun?
Wohl nimmt die Demenzwahrscheinlichkeit erst im fortgeschrittenen Alter zu. Aber die Urteilsunfähigkeit kann jede und jeden treffen – sei es durch einen Hirnschlag, sei es aufgrund eines Unfalls. Klären Sie im Vorsorgeauftrag, wer Sie bei Eintreten einer Urteilsunfähigkeit vertreten soll. Auch können Sie besondere Anordnungen abgeben; z.B. dass Ihr Lieblingsauto auf keinen Fall verkauft werden darf. Haben Sie einen Vorsorgeauftrag gültig errichtet, so trifft die von Ihnen als Vollmachtgeber bestimmte Vertrauensperson für Sie die Entscheidungen wie Sie es angeordnet haben.
Den Vorsorgeauftrag können Sie entweder handschriftlich errichten oder Sie lassen den Vorsorgeauftrag durch eine Notarin oder einen Notaren ausarbeiten. In diesem Falle braucht es einzig Ihre öffentlich beurkundete Unterschrift. Meine Empfehlung ist auch, dass Sie den abgeschlossenen Vorsorgeauftrag unbedingt bei der für Ihren Wohnsitzkanton zuständige Hinterlegungsbehörde hinterlegen.