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Darf das Betreibungsamt Gegenstände aus meinem Haushalt konfiszieren?

Ich bin seit meiner schweren Rückenoperation IV-Bezüger. Die monatliche Rente genügt knapp, um meine laufenden Ausgaben für Miete, Krankenkasse, Versicherungen und Arztbesuche zu decken. Die Wohnung musste behindertengerecht umgebaut werden. Es sind mir hohe Kosten entstanden. Ich konnte die Rechnungen nicht mehr bezahlen. Das führte dazu, dass das Betreibungsamt verschiedene Gegenstände aus meiner Wohnung konfiszierte; darunter zwei Schreibtische, einen zehnjährigen Fernseher und ein zusammenklappbares Möbelstück. Ich bin zudem leidenschaftlicher Schreiber und seit meiner Pension verfasse und redigiere ich immer noch Bücher. Da ich aufgrund meiner Schmerzen kein Kino oder Theater mehr besuchen kann, ist der Fernseher für mich ein wichtiges Unterhaltungsmittel. Darf das Betreibungsamt mir diese Gegenstände wegnehmen?

Fritz