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Darf meine Vermieterin mir verbieten die Wohnung unterzuvermieten?

Du hast ein tolles Auslandsjahr geplant, möchtest aber deine Wohnung nicht einfach leer stehen lassen? Die Lösung könnte die Untervermietung sein. Doch was tun, wenn deine Vermieterin dir einen Strich durch die Rechnung macht und die Untervermietung verbietet? Darf sie das überhaupt?

Die Antwort lautet: Ja, aber… Es gibt bestimmte Regeln, die beachtet werden müssen. Deine Vermieterin kann nicht einfach „Nein“ sagen, wann immer sie möchte. Sie darf die Untervermietung nur aus ganz konkreten Gründen ablehnen. Hier kommt das Obligationenrecht ins Spiel, genauer gesagt Artikel 262 OR.

Was bedeutet das? Ganz einfach: Wenn du deine Wohnung untervermieten möchtest, musst du bei der Vermieterin um Erlaubnis fragen. Aber – und das ist wichtig – sie darf ihre Zustimmung nicht ohne Grund verweigern. Es gibt nur drei wichtige Gründe, die es ihr erlauben, „Nein“ zu sagen:

Grund 1: Du nennst keine Details (Art. 262 Abs. 2 lit. a OR)
Stell dir vor, du möchtest deine Wohnung an einen Freund untervermieten, aber sagst deiner Vermieterin nicht, wie lange der Untervermieter bleiben wird oder wer überhaupt einzieht. In diesem Fall darf sie die Zustimmung verweigern, weil sie keine Klarheit hat.

Grund 2: Die Bedingungen der Untermiete sind nicht das was du selbst mit der Vermieterin ausgemacht hast (Art. 262 Abs. 2 lit. b OR)
Jeder Mieter kennt den eigenen Mietvertrag – meistens ist er irgendwo gut versteckt in einer Schublade. Dort steht auch, welche Regeln gelten, etwa ob Haustiere erlaubt sind oder nicht. Falls du also einem Untervermieter erlaubst, Haustiere zu halten, obwohl das in deinem Mietvertrag ausdrücklich verboten ist, könnte deine Vermieterin die Untermiete ablehnen. Am besten ist es nochmal den Mietvertrag durchzulesen um sich auch ganz sicher zu sein, dass du deinem Untermieter nicht etwas erlaubst, was dir eigentlich verboten wurde.

Grund 3: Wesentliche Nachteile für den Vermieter (Art. 262 Abs. 2 lit. c OR)
Hier kommen verschiedene Nachteile für den Vermieter in Betracht. Beispielsweise ist der Untermieter nicht besonders umgänglich und verursacht Stress mit den Nachbarn. In solchen Fällen könnte deine Vermieterin die Zustimmung verweigern, wenn ihr durch die Untervermietung erhebliche Nachteile entstehen – sei es finanzieller Art oder durch unliebsame Mitbewohner.

Liegt keiner der drei Gründe in Art. 262 II OR vor, so darf die Vermietung die Untermiete nicht verweigern.

Fazit:
Die Untervermietung ist eine gute Möglichkeit, die Wohnung während deiner Abwesenheit zu behalten, aber es gibt klare Regeln, die sowohl du als auch deine Vermieterin beachten müssen. Deine Vermieterin kann die Untervermietung nicht einfach aus heiterem Himmel verbieten, sie muss dir die Gründe dafür klar nennen. Und du solltest sicherstellen, dass du die Bedingungen offen und transparent mit ihr besprichst. So kann deine Reise ins Ausland entspannt starten – ohne Sorgen um deine Wohnung.

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