Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Die 2024 beschlossenen Änderungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) wurden per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Diese neuen Bestimmungen verringern das Risiko von Zuständigkeitskonflikten zwischen den Behörden in der Schweiz und im Ausland bei Erbschaftsangelegenheiten. Die längst überfällige Modernisierung des internationalen Erbrechts in der Schweiz ist damit Realität geworden.
Die Risiken von Zuständigkeitskonflikten oder sich widersprechenden Entscheidungen zwischen der im In- und Ausland zuständigen Behörden wird verkleinert.
Die Koordination der gegenseitigen Zuständigkeiten sowie die Angleichung bei den Regeln über das anwendbare Recht sind für Personen nun klarer. Personen, die sowohl in der Schweiz als auch im Ausland über Vermögenswerte verfügen erhalten zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Regelung ihrer Erbangelegenheiten. Das erhöht die Rechts- und Planungssicherheit.
Nach wie vor sind wir jedoch der Ansicht, dass das internationales Erbrecht ein unübersichtlicher Dschungel ist – lassen Sie sich bei uns in Ihrer Erbschaftsangelegenheit oder für Ihre Vorsorgeplanung professionell beraten.