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Dürfen Kinder auf dem Trottoir Radfahren?

Mit dem schönen Wetter zieht es die Menschen wieder nach draussen. Im malerischen Glarnerland, das geradezu dazu einlädt, die Natur zu erkunden, ist das Velofahren sehr verbreitet. Unsere Region, die für ihre beeindruckenden Landschaften bekannt ist, bietet ideale Möglichkeiten für Ausflüge mit dem Velo – besonders mit Kindern. Bewegung im Freien unterstützt nicht nur die körperliche Fitness, sondern fördert auch die mentale Gesundheit und ist für Jung und Alt von grosser Bedeutung.

Für fürsorgliche Eltern, die sicherstellen möchten, dass ihren Kindern beim Velofahren nichts passiert, stellt sich oft die Frage, ob es für diese erlaubt ist, auf dem Trottoir zu fahren. Grundsätzlich dürfen Kinder vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Velo fahren (Art. 19 Abs. 1 SVG). Im Grundsatz ist das Trottoir den Fussgängern und der Radweg den Velofahrern vorbehalten (Art. 43 Abs. 2 SVG). Für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren gilt jedoch eine Ausnahme: Wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt, dürfen sie auf Fusswegen oder Trottoirs fahren. Dabei müssen sie jedoch ihre Geschwindigkeit anpassen und Rücksicht auf die Fussgänger nehmen, indem sie diesen den Vortritt gewähren (Art. 41 Abs. 4 VRV). So können alle sicher und mit Freude die frische Luft und die schöne Natur des Glarnerlands geniessen.

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