Seit 1. Januar 2025 können Schweizer Zivilgerichte ihre Verhandlungen per Video- oder Telefonkonferenz durchführen. Alle Verfahrensbeteiligten können per Video- oder Telefonkonferenz an der Gerichtsverhandlung teilnehmen oder einzelne Personen können online in den Gerichtssaal zugeschaltet werden.
Eine Verpflichtung der Gerichte, ob die mündliche Verhandlung über Video- oder Telefonkonferenz oder nach wie vor im Gerichtssaal stattfindet besteht allerdings nicht. Für Rechtsanwälte in regionalen Kanzleien wie der unseren dürfte es wohl noch einige Zeit dauern, bis Plädoyers nicht mehr im Gerichtssaal, sondern vor dem Bildschirm gehalten werden.