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Höhere Preise für Schweizer Konsumenten trotz Geoblocking-Verbot?

Auf Schweizer Online-Shops sind die Preise meist massiv höher als auf ihren ausländischen Pendants. Wird man nun beim Versuch auf einer ausländischen Seite etwas zu bestellen direkt auf den Schweizer Online-Shop umgeleitet, spricht man von Geoblocking. Beim Geoblocking werden Konsument:innen daran gehindert, eine Dienstleistung oder ein Produkt auf einer ausländischen Internetseite, zu dortigen Bedingungen, zu erwerben.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt, dass Schweizer Nachfrager von ausländischen Online-Shops nicht mehr diskriminiert und gleich wie einheimische Konsumenten behandelt werden müssen. Dies wird in Art. 3a des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Demnach darf ein Kunde ohne Zustimmung nicht direkt auf eine andere Website weitergeleitet oder der Zugang zu einem Online-Shop gar blockiert werden. Des Weiteren muss eine Kundin aus der Schweiz auf einer ausländischen Website bestellen können. Die neue Regelung bringt jedoch nicht mit, dass auch eine Lieferung in die Schweiz angeboten werden muss. Falls ein ausländischer Online-Shop jedoch in die Schweiz liefert, darf dieser für seine Waren ohne sachliche Rechtfertigung nicht mehr verlangen als im Ausland. Konsumenten aus der Schweiz müssen indes weiterhin einen Aufpreis für den Versand oder die Verzollung hinnehmen – jedoch keine weiteren Kosten. Mit anderen Worten: Es muss Kundinnen in der Schweiz möglich sein, Produkte im Ausland zu den ausländischen Preisen bzw. Zahlungskonditionen zu kaufen.

Viele Unternehmen haben ihre Website mittlerweile angepasst. Trifft man dennoch auf eine solche Diskriminierung, kann man zivilrechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Davon ist einem kleinen Kunden in den meisten Fällen jedoch abzuraten. Nichtsdestotrotz sollten solche Verstösse dem Konsumentenschutz gemeldet werden. Dies kann anhand eines Formulars in wenigen Minuten erledigt werden.