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Wie viel Honorar darf ein Willensvollstrecker verlangen?

Meine Tante ist im Dezember 2009 verstorben. Sie hinterliess weder Ehemann noch Kinder. Sie errichtete ein Testament und vererbte ihr Vermögen an ihre Nichten und Neffen. Cousin F. wurde als Willensvollstrecker eingesetzt. Nun verlangt er für seine Arbeit ein Honorar von fünf Prozent der Nachlass-Summe. Darf er das?

Fritz