Honorar
Wir verrechnen unser Honorar nach Zeitaufwand. Die Höhe des Honorars hängt von der fallführenden Person ab.
Jeder Arbeitsschritt wird in der Rechnung aufgelistet und inhaltlich umschrieben sowie zeitlich in Schritten von 0.1 Stunden erfasst. Es werden sämtliche Zeitaufwendungen im Zusammenhang mit einem Fall in Rechnung gestellt (z.B. für Briefe, Rechtsschriften, Telefonate, E-Mails, Weg zu externen Terminen, Gerichtsverhandlungen etc.). Die Klientschaft kann jederzeit Auskunft über die angefallenen Kosten verlangen.
Auslagen
Neben dem Honorar sind die Auslagen zzgl. MWST geschuldet. Übrige Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten werden normal in Rechnung gestellt.
Kostenvorschüsse
Anwältinnen und Anwälte sind aufgrund ihrer Berufs- und Standespflichten grundsätzlich gehalten, von ihrer Klientschaft einen Kostenvorschuss für ihr Honorar zu verlangen. Die Anwaltskanzlei Rhyner Rechtsanwälte Notare verlangt daher regelmässig Kostenvorschüsse.
Rechtsschutzversicherung
Die Anwaltskanzlei Rhyner Rechtsanwälte Notare arbeitet auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Nachdem wir nach einem Termin abgeklärt haben, ob wir den Fall übernehmen können, sollten Sie Ihren Fall umgehend und persönlich bei der Rechtsschutzversicherung anmelden und klären, ob Versicherungsdeckung besteht. Teilen Sie der Rechtsschutzversicherung mit, durch welche Person von Rhyner Rechtsanwälte Notare Sie sich vertreten lassen möchten. Die Rechtsschutzversicherung erteilt anschliessend für einzelne (Verfahrens-)Schritte Kostengutsprache. Innerhalb der Kostengutsprache haben Sie kein Kostenrisiko. Leistungen, die über die Kostengutsprache hinausgehen oder von der Versicherungspolice nicht gedeckt sind, sind für die Klientschaft kostenpflichtig.
Weitere Kosten
Verfahren vor Gerichten und Behörden können weitere Kosten wie Verfahrenskosten und Parteientschädigung zur Folge haben. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.