Ich habe eine Musikanlage auf Ricardo gesehen und dem Verkäufer gesagt, dass ich sie nehme. Einige Tage später habe ich eine ähnliche Musikanlage für CHF 100.- weniger auf Ricardo von einem anderen Verkäufer gesehen. Kann ich dem ersten Verkäufer absagen bzw. den Kauf stornieren?
Ricardo selbst sagt dazu, dass Gebot und Käufe verbindlich sind und nur mit Einverständnis des Verkäufers storniert werden. Ist das gültig?
Ein Kaufvertrag kommt auch mündlich zustande und bedarf keiner Schriftform. Weiter muss eine gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung vorliegen, d.h. Antrag und Annahme müssen erfolgt sein. Dabei müssen sich der Käufer und die Verkäuferin über die wesentlichen Vertragspunkte geeinigt haben, z.B. in Bezug auf den Vertragsgegenstand und den Preis. Zudem müssen die Käuferin und Verkäuferin geschäftsfähig sein, d.h. volljährig und urteilsfähig sein. Mit Abschluss eines Kaufvertrags verpflichtet sich der Käufer das Geld für das Produkt zu bezahlen und der Verkäufer verpflichtet sich, das Produkt zu liefern.
Übertragen auf das oben genannte Beispiel müssen sich Käuferin und Verkäufer 1 z.B. darüber einig sein, was der Preis für die Musikanlage ist und welche Musikanlage verkauft wird. Sind Käuferin und Verkäuferin sich darüber einig und beide volljährig und urteilsfähig, ist der Vertrag gültig zustande gekommen.
Damit ist der Vertrag für beide Parteien gültig und verbindlich. Wenn die Käuferin nun von diesem Vertrag zurücktreten möchte, kann sie dies nur mit Rücksprache des Verkäufers tun und muss unter Umständen ihm den entstandenen Schaden ersetzen, z.B. wenn ein anderer Käufer einen höheren Preis bezahlt hätte und er diesem aufgrund der Zusage der Käuferin abgesagt hat.
Hilfreiche Links sind zudem:
https://help.ricardo.ch/hc/de/articles/115003885465-Ich-habe-versehentlich-auf-ein-Angebot-geboten-was-nun#:~:text=Gebote%20und%20K%C3%A4ufe%20auf%20Ricardo,du%20umgehend%20den%20Verk%C3%A4ufer%20kontaktierst.
https://storage.googleapis.com/ricardo-web-docs/Rechtliche_FAQ_DE_12.11.2021.pdf