Seit vier Jahren sind wir verheiratet und haben mittlerweile 2 Kinder. Wir Ehegatten sind uns einig, dass wir uns mit der Nachlassplanung auch im jungen Alter befassen wollen. Nun diskutieren wir, was die optimalere Lösung ist – machen wir beide je ein Testament oder schliessen wir gescheiter einen Ehe- und Erbvertrag ab?
Sie gehen die Sache vorbildlich an – denn wer nichts regelt, überlässt es dem Gesetz, wer wie viel dann einmal erbt. Diese gesetzlichen Lösungen sind nicht immer die Lösungen, die man sich eigentlich wünscht.
Sie können sowohl je ein Testament abschliessen. Falls es ein handschriftliches Testament sein soll, so sind unbedingt die strengen Formvorschriften zu beachten. Sie können Ihr Testament auch als öffentliche letztwillige Verfügung vor einer Notarin oder einem Notar abschliessen. Meine Empfehlung ist, dass Sie sich jedoch damit befassen, einen Ehe- und Erbvertrag mit Maximalbegünstigung des überlebenden Ehegatten abzuschliessen. Ich empfehle Ihnen, sich darüber zu informieren, was der von Ihnen gewünschte Inhalt sein soll und dass Sie in der Folge eine Fachperson aufsuchen, die diesen Ehe- und Erbvertrag für Ihre persönlichen Bedürfnisse ausformuliert und diesen Ehe- und Erbvertrag dann auch öffentlich beurkundet. Nachlassplanung ist rollende Planung – überprüfen Sie Ihre letztwilligen Anordnungen alle 6-9 Jahre.