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Was ist bei der Ferienstornierung zu beachten?

Es ist Ferienzeit und uns hat die Reiselust gepackt. Unerwartet wird man krank, die Mitreisende ist auf einmal verhindert oder die Reise kann nicht mehr angetreten werden. Es bleibt einzig die Stornierung welche jedoch meistens mit hohen Gebühren verbunden ist. Was habe ich nun zu beachten?

Der Teufel liegt im Detail bzw. in der Vorbereitungsarbeit. Jeder Reiseveranstalter und jede Buchungswebsite hat ihre AGBs welche verbindlich und besser vor der Buchung anzuschauen sind.

Hat man eine Reiseversicherung abgeschlossen, so trägt diese alles oder einen Teil der Stornierungsgebühren. Wenn man nicht explizit eine Reiseschutzversicherung abgeschlossen hat, lohnt es sich auch im Beipackzettel der eigenen Bank oder in den Vertragsbedingungen der Kreditkarte nachzuschauen, ob mit deren Abschluss auch eine Reiseschutz- bzw. Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen wurde.

Eine weitere valable Option ist es, eine andere Person zu finden, welche die Reise anstelle einer selbst übernimmt.

Bei gebuchten Pauschalreisen ist dies auch dann möglich, wenn in den AGBs steht, dass man das Paket nicht übertragen kann. Das Pauschalreisegesetz ist zwingend und kann nicht durch andere vertragliche Regelungen ersetzt werden. In Art. 17 Pauschalreisegesetz ist festgehalten, dass man eine Pauschalreise auch an eine andere Person übertragen oder mit jemand anderem verreisen kann. Damit könnten die Stornierungsgebühren gespart werden.

Es lohnt sich also grundsätzlich erstmal bei den vorhandenen Versicherungen die Deckung abzuklären und bei hohen Stornierungsgebühren vielleicht eine andere Besetzung für die Reise zu suchen. Für weitere kurze Auskünfte über konkrete Fälle, lohnt sich auch einen Blick auf der folgenden Website: https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/rechtsmitteli-die-juristische-notfallapotheke-fuer-ihre-ferien.