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Was sind meine Risiken, wenn ich mit Sommerreifen im Winter unterwegs bin?

Der letzte Schnee ist geschmolzen, jedoch ist es immer noch ein kalter Februar und ich möchte wieder meine Sommerreifen montieren. Was sind dabei meine Risiken?

Es gilt das Sprichwort «Von O bis O» – von Oktober bis Ostern – Winterreifen montiert zu haben. Aber ist das gesetzlich vorgeschrieben?

In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu einigen Nachbarländern keine Winterreifenpflicht. Von daher sind die Winterreifen kein MUSS.

Aber wenn Sie einen Unfall bauen oder einen Sachschaden mit Sommerreifen im Winter verursachen, kann es für Sie zu hohen Kosten kommen. Dies dann wenn Sie nicht angemessen gefahren sind und Ihnen Grobfahrlässigkeit nachgewiesen wird. Erstens drohen amtliche Sanktionen, zweitens kann es seitens Ihrer Versicherung zu Leistungskürzungen oder Regress kommen. D.h. dass die Versicherung die Kosten des Unfalls bzw. Schadenersatzforderungen nicht deckt und Sie selbst zur Kasse gebeten werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn in Ihrer Versicherungspolice der Grobfahrlässigkeitsschutz enthalten ist.

Eine weiteres Risiko ist ein mangelhaftes Reifenprofil: Winterreifen sind nicht gleich Winterreifen. Es wird empfohlen Winterreifen schon bei einer Profiltiefe von 4 mm zu wechseln. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von 1,6 mm.

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