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Strafbefehl

Ich habe einen Strafbefehl erhalten. Was passiert nun? Ein Strafbefehl gilt als Angebot der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren ohne richterliche Entscheidung in einem schnellen Verfahren abzuschliessen. Dies ist dann möglich, wenn der Sachverhalt i.S.v. Art. 352 StPO entweder eingestanden oder anderweitig ausreichend geklärt wurde und die auszufällende Strafe eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten beträgt. Grundsätzlich wird ein Strafbefehl nach Art. 354 Abs. 3 StPO zum rechtskräftigen Urteil, sofern nicht innert 10 Tagen bei der Staatsanwaltschaft Einsprache erhoben wird (Art. 354 Abs. 1 StPO). Wird Einsprache erhoben, so kann die Staatsanwaltschaft die weiteren Beweise abnehmen und entscheiden, ob am Strafbefehl festgehalten wird, das Verfahren eingestellt wird, ein neuer Strafbefehl zu erlassen ist oder Anklage beim erstinstanzlichen Gericht zu erheben ist (Art. 355 StPO). Entschliesst sich die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festzuhalten, so überweist sie die Akten ans erstinstanzliche Gericht zur Durchführung der Hauptverhandlung, wobei der Strafbefehl als Anklageschrift dient (Art. 356 Abs. 1 StPO).  Die einzige Möglichkeit, wenn man einen Strafbefehl erhält, ist als die, dass innert 10 Tagen Einsprache erhoben wird.