Muss ich im Scheidungsfall Unterhalt an meine Ehefrau bezahlen, wenn wir unter dem Güterstand der Gütertrennung leben?
Gemäss Art. 125 Abs. 1 ZGB hat ein Ehegatte im Scheidungsfall Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn er finanziell nicht in der Lage ist seinen gebührenden Unterhalt selbst zu bestreiten. Hierbei gilt, dass der Güterstand keinerlei Einfluss auf den Anspruch des nachehelichen Unterhalts hat. Zudem werden unabhängig vom Güterstand die während der Ehe angesparten Vorsorgeguthaben der zweiten Säule (BVG) im Scheidungsfall grundsätzlich hälftig geteilt.
Hauptgrundlage für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist, dass es sich um eine lebensprägende Ehe gehandelt hat und der eine Ehegatte finanziell nicht in der Lage ist für seinen gebührenden Unterhalt zu sorgen.
Deshalb kann abschliessend gesagt werden, dass die Wahl des Güterstandes keine Auswirkungen auf einen allfälligen nachehelichen Unterhalt hat.