Zum Inhalt
Home » Darf ein Arbeitgeber fristlos kündigen wenn ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit Drogen konsumiert?

Darf ein Arbeitgeber fristlos kündigen wenn ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit Drogen konsumiert?

Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmenden nicht einfach so fristlos kündigen. Für eine fristlose Kündigung ist gem. Art. 337 Abs. 1 und 2 OR ein wichtiger Grund notwendig. Ein solcher liegt namentlich dann vor, wenn ein Umstand dazu führt, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf. Genauer gesagt ist eine derart schwere Verletzung des Arbeitsvertrages notwendig, die das Vertrauensverhältnis so zerstört, dass die fristlose Kündigung als einziger Ausweg erscheint. Es gelten hohe Schranken und es muss sich um objektiv schwere Verfehlungen handeln, damit eine fristlose Kündigung als gerechtfertigt gilt.

Ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt, wirft immer wieder Fragen auf, für welche die Lehre und Rechtsprechung mal mehr und mal weniger überzeugende Antworten gefunden haben. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Drogenkonsum in der Freizeit nicht per se als Grund für eine fristlose Entlassung ausreicht. So hat das Bundesgericht zum Beispiel das Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einem Arbeitgeber, der in seiner Freizeit zwei oder dreimal pro Woche Heroin konsumiert, verneint.[1]. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, ob eine besonders schwere Verfehlung des Arbeitnehmers vorliegt.

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Ein besonders schwerer Grund kann vorliegen, wenn der Drogenkonsum die Arbeitsleistung, das Arbeitsklima oder das Ansehen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt. Konsumiert zum Beispiel ein Büroangestellter jahrelang harte Drogen und fällt dies weder am Arbeitsplatz noch einem Hausarzt auf, kann wohl kaum begründet werden, dass ein genügend schwerer Grund vorliegt. Konsumiert hingegen ein berühmter Fussballspieler harte Drogen in der Öffentlichkeit und baut einen Autounfall, kann eine fristlose Entlassung gerechtfertigt sein, da das Ansehen des Vereins erheblich Schaden nehmen kann. Bei normalem Alkoholkonsum in einem durchschnittlichen Arbeitsverhältnis ist eine fristlose Kündigung kaum denkbar, obwohl Alkohol ein höheres Schadenspotential als Heroin hat, da der Konsum von Alkohol gesellschaftlich akzeptiert ist.[2]

Fazit

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass eine fristlose Kündigung bei Drogenkonsum des Arbeitnehmers nicht per se gerechtfertigt ist, da hohe Anforderungen für die fristlose Kündigung erfüllt sein müssen. Es gibt aber durchaus Konstellationen, wo eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wenn die Arbeitsleistung, das Arbeitsklima oder das Ansehen des Arbeitgebers durch den Drogenkonsum erheblich beeinträchtigt ist. Es ist auf die Art des Konsums und dessen Einfluss auf den Arbeitgeber abzustellen. Schlussendlich gilt es immer eine Einzelfallabwägung vorzunehmen, um zu prüfen, ob eine besonders schwere Verfehlung des Arbeitnehmers vorliegt, welche die Fortführung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt. In unklaren Fällen ist es somit ratsam ordentlich statt fristlos zu Kündigen.


[1] BGE 4C.112/2002/rnd

[2] https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Eigen-_und_Fremdsch%C3%A4digung_der_gebr%C3%A4uchlichsten_Drogen.svg