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Ich wurde im Ausland geblitzt – muss ich die Busse bezahlen?

Nicht alle Bussen aus dem Ausland können in der Schweiz vollstreckt werden. Trotzdem ist es besser die erhaltene Busse zu bezahlen.

Damit eine ausländische Busse in der Schweiz vollstreckt werden kann, muss dies in einem Staatsvertrag vorgesehen sein. Die Schweiz hat solche Abkommen mit Frankreich, Österreich und Liechtenstein. Das heisst es dürfen nur Bussen aus diesen Ländern direkt in der Schweiz einkassiert werden.

Andere Länder wie beispielsweise Italien oder Spanien können die Busse zwar an Schweizer Bürger senden, diese aber nicht vollstrecken. Sprich, werden diese Bussen nicht bezahlt, hat es für die betroffene Person in der Schweiz keinerlei Folgen.

Weshalb sollten also solche Bussen dennoch bezahlt werden? Gerade wenn man plant, ein weiteres Mal in dieses Land zu reisen, kann eine unbezahlte Busse erhebliche Folgen haben. Denn in den Ursprungsländern bleibt die Busse nach wie vor vollstreckbar. So führen die meisten Länder eine Fahndungsliste, mit den Personalien oder Autonummern von Verkehrssündern. Daher kann es passieren, dass Sie an der Grenze festgehalten werden bis die Busse bezahlt wird. Im schlimmsten Fall wird das Auto beschlagnahmt oder es drohen einige Tage Haft.

Zudem sollte stets die Echtheit der Busse überprüft werden. Leider gibt es auch Betrüger, die immer wieder gefälschte Bussen versenden. Falls man eine solche Busse erhält, kann diese ignoriert werden. Ist man unsicher, sollte man direkt bei der zuständigen Polizei oder Gemeinde nachfragen, ob die Busse von ihnen stammt. Niemals jedoch die angegebenen Telefonnummern verwenden. Am besten schaut man die Nummer im Internet nach.