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Wildunfall – wer bezahlt den Schaden?

Die Tage werden kürzer und die Unfälle mit Wildtieren häufiger. Besonders im Herbst ist die Gefahr eines Wildunfalles hoch. Das Ausweichen ist oftmals schwierig und der Schaden am Fahrzeug gross. Doch wie verhält man sich richtig und wer bezahlt am Ende den Schaden?

Verhalten bei einem Wildunfall

Sieht man ein Wildtier erst im letzten Moment, so ist es wichtig auch bei einer Vollbremsung die Fahrspur zu halten. Ein Ausweichmanöver gefährdet oftmals nicht nur die eigene, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Kommt es schliesslich zu einer Kollision, sollte zunächst der Unfallort mit einem Warndreieck markiert und die Polizei verständigt werden. Wird eine Meldung bei der Polizei unterlassen oder nehmen Sie ein totes Wildtier nachhause, machen Sie sich strafbar!

Auf keinen Fall sollte man sich dem Wildtier annähern. Auch ansonsten harmlose Tiere können im Schockzustand gefährlich sein. Zudem besteht die Gefahr einer Übertragung von Infektionen, wie beispielsweise der Tollwut. Ist die Polizei oder ein Wildhüter vor Ort, sollte man sich immer eine Wildschadenbescheinigung ausstellen lassen. Diese muss im Anschluss der Versicherung vorgelegt werden. Zudem ist es stets ratsam den Schaden zu dokumentieren, mit Fotos vom Unfallort, dem Fahrzeugschaden und wenn möglich dem Wildtier.

Welche Versicherung bezahlt den Schaden?

Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt keine Wildschäden. Diese kommt ausschliesslich für die Kosten auf, die Dritten durch einen Wildunfall entstehen. Darunter fallen Personenschäden zum Beispiel von Beifahrern im eigenen Auto oder Sachschäden, die an anderen Fahrzeugen durch den Wildunfall entstehen.

Im Gegensatz dazu die Teil- und Vollkaskoversicherung. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt sämtliche Schäden am Fahrzeug, die aus einer direkten Kollision mit einem Wildtier entstehen. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach der Selbstbeteiligung, die mit der Versicherung vereinbart wurde.

Kann man gerade noch ausweichen, aber landet dafür mit seinem Fahrzeug in der Leitplanke, so entsteht der Schaden nicht direkt durch das Wildtier. Die Teilkaskoversicherung bezahlt in diesen Fällen nicht, denn sie übernimmt nur Schäden, die durch eine direkte Kollision mit einem Tier entstanden sind und nicht durch eine Kollision mit einem Gegenstand wie einer Leitplanke. Hier springt jedoch die Vollkaskoversicherung ein, falls eine solche abgeschlossen wurde. Sie übernimmt zusätzlich zu den Deckungen der Teilkasko auch noch die finanziellen Schäden am Fahrzeug, die durch ein Ausweichmanöver verursacht werden.