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Zusammen mit meinem Ehemann will ich ein Fahrrad-Fachgeschäft eröffnen – welche Empfehlungen in rechtlicher Hinsicht sind zu beachten?

Mein Mann und ich wollen in absehbarer Zeit ein Fahrrad-Geschäft eröffnen. Wir überlegen uns, eine Firma zu gründen. Was empfehlen Sie? Mit welchen Kosten haben wir zu rechnen?

Sie können Ihre Firma entweder als Einzelfirma gründen oder Sie können Ihre Firma in Form einer juristischen Person gründen. Falls Sie den Weg der Einzelfirma wählen, ist eine Handelsregisteranmeldung vorzubereiten. Diese wird dann im schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert und die Einzelfirma ist geboren. Wenn Sie den Weg über eine juristische Person wählen, braucht es etwas mehr Vorarbeiten. Meine Empfehlung ist, dass Sie eine GmbH gründen. Dazu brauchen Sie einen Fantasievollen Firmennamen, der noch nicht durch eine andere Firma besetzt ist. Von Ihrem Treuhänder oder Ihrem Notaren lassen Sie sich die Gründungsstatuten der GmbH mit dem zu Ihrer Geschäftsidee gehörenden Zweckartikel ausarbeiten. Das Minimumkapital für eine GmbH in der Höhe von CHF 20’000.00 ist bei Ihrer Hausbank auf ein Gründungskonto einzubezahlen. Die in Form einer öffentlichen Urkunde zu verfassenden Gründungsunterlagen sind zusammen mit den Statuten dem Handelsregisteramt einzureichen. Und in der Folge erhalten Sie als «Geburtsurkunde» Ihrer neuen Firma den Handelsregisterauszug. Die Gebühren von Seiten des Handelsregisteramtes betragen CHF 500.00 bis CHF 700.00. Bei der Rechnung für die Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente durch Ihren Anwalt/ Notar müssen Sie mit Kosten in der Höhe von CHF 1’500.00 bis CHF 2’000.00 rechnen. Je nachdem, wie viel Aufwand für die Gründung entsteht.

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